reichenau

Standesamt

Standesamt/Eingetragene Partnerschaft

Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung!

Um die Ehe oder Partnerschaft schließen zu können muss das Ermittluungsverfahren abgeschlossen werden ->"Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit" 

Dafür zuständig ist jedes Standesamt Ihrer Wahl in Österreich. Bis zu sechs Monate vor ihrem Wunschtermin können die Standesbeamten für Sie tätig werden. Für das Ehe-Ermittlungsverfahren ist eine persönliche Vorsprache notwendig. In Österreich gibt es ein zentrales Personenstandsregister. Damit Ihre Daten korrekt eingetragen werden können, bringen Sie bitte folgende Urkunden im Original mit.

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Lichtbildausweis
  • Nachweis Akad. Grad
  • Bei gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunde der Kinder
  • Bei einer Vorehe oder eingetragene Partnerschaft
    • Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
    • Scheidungsurteil mit Rechtskraftsbestätigung

 

Eheschließungen finden bei uns Samstags ausschließlich zwischen 9 Uhr und 13 Uhr statt!

 


Kosten

Kosten für die Eheschließung von zwei österreichischen Staatsbürgern

Montag bis Freitag währen der Dienststunden€ 61,75

Montag bis Freitag außerhalb der Dienststunden und Samstags

€ 67,20
Außentrauung € 479,80

 

Achtung!

Das so genannte Eheermittlungsverfahren ist nur 6 Monate gültig!

Für ausländische Staatsbürger richtet sich die Vorlage der Urkunden nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates. Detaillierte Informationen zur Hochzeit erhalten Sie in Ihrem Standesamt oder unter https://www.österreich.gv.at/

 

Wo kann man standesamtlich in der Gemeinde Reichenau heiraten?

  • Falkertsee - Heidi Hotel
  • Turracherhöhe - Hotel Hochschober, Panorama Hotel
  • Priesshütte - Nockalmstraße

 

 

Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Standesbeamtin Miriam Assinger unter 04275 7000 11 oder miriam.assinger@ktn.gde.at wenden.