Standesamt/Eingetragene Partnerschaft
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung!
Um die Ehe oder Partnerschaft schließen zu können muss das Ermittluungsverfahren abgeschlossen werden ->"Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit"
Dafür zuständig ist jedes Standesamt Ihrer Wahl in Österreich. Bis zu sechs Monate vor ihrem Wunschtermin können die Standesbeamten für Sie tätig werden. Für das Ehe-Ermittlungsverfahren ist eine persönliche Vorsprache notwendig. In Österreich gibt es ein zentrales Personenstandsregister. Damit Ihre Daten korrekt eingetragen werden können, bringen Sie bitte folgende Urkunden im Original mit.
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Lichtbildausweis
- Nachweis Akad. Grad
- Bei gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunde der Kinder
- Bei einer Vorehe oder eingetragene Partnerschaft
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Scheidungsurteil mit Rechtskraftsbestätigung
Eheschließungen finden bei uns Samstags ausschließlich zwischen 9 Uhr un 13 Uhr statt!
Kosten
Kosten für die Eheschließung von zwei österreichischen Staatsbürgern
Montag bis Freitag | € 61,75 |
Samstag | € 67,20 |
Außentrauung | € 410,80 |
Achtung!Das so genannte Eheermittlungsverfahren ist nur 6 Monate gültig! Für ausländische Staatsbürger richtet sich die Vorlage der Urkunden nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates. Detaillierte Informationen zur Hochzeit erhalten Sie in Ihrem Standesamt oder unter https://www.österreich.gv.at/ |
Wo kann man standesamtlich in der Gemeinde Reichenau heiraten?
- Almdorf Seinerzeit
- Falkertsee
- Turracherhöhe
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Standesbeamtin Miriam Assinger unter 04275 7000 11 oder miriam.assinger@ktn.gde.at wenden.