Standesamt
Ehe und Eingetragene Partnerschaft
Herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Entscheidung!
Um die Ehe oder Partnerschaft schließen zu können muss das Ermittlungsverfahren abgeschlossen werden ->"Ermittlung der Ehefähigkeit/Partnerschaftsfähigkeit"
Dafür zuständig ist jedes Standesamt Ihrer Wahl in Österreich. Wenn Sie nicht in der Gemeinde Reichenau wohnen, so ist es möglich, das Aufgebot in Ihrer Heimatgemeinde durchzuführen. Bis zu sechs Monate vor ihrem Wunschtermin können die Standesbeamten für Sie tätig werden. Für das Ehe-Ermittlungsverfahren ist eine persönliche Vorsprache notwendig. In Österreich gibt es ein zentrales Personenstandsregister. Damit Ihre Daten korrekt eingetragen werden können, bringen Sie bitte folgende Urkunden im Original mit.
Volljährige Verlobte haben vorzulegen:
- Geburtsurkunde
- Staatsbürgerschaftsnachweis
- Lichtbildausweis
- Nachweis Akad. Grad
- Bei gemeinsamen Kindern die Geburtsurkunde der Kinder
- Bei einer Vorehe oder eingetragene Partnerschaft
- Heirats- oder Partnerschaftsurkunde
- Nachweis über deren Auflösung oder Nichtigerklärung, Scheidungsurteile oder Sterbeurkunden
Nicht-Österreicher zusätzlich
- Kein Wohnsitz in Österreich: Nachweis des Hauptwohnsitzes/Aufenthaltes im Ausland
- Bestätigung der Ehefähigkeit
–> Ehefähigkeitszeugnis, Familienstandsbestätigung, Affidavit
Eheschließungen finden bei uns Samstags ausschließlich zwischen 9 Uhr und 13 Uhr statt! |
Namensführung
Namensführung
Im Zuge der Ermittlung der Ehefähigkeit wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen. Sofern Sie österreichische/r StaatsbürgerIn sind, stehen Ihnen folgende Auswahlmöglichkeiten zur Verfügung:
- Gemeinsamer Familienname
Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen. - Doppelname für den Mann oder die Frau
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen. - Doppelname für beide Eheschließenden
Seit 1.4.2013 haben österreichische Staatsbürger die Möglichkeit, dass beide Eheschließenden einen gemeinsamen Doppelnamen führen können. - Kein gemeinsamer Familienname
In diesem Fall behält jeder Partner seinen bisherigen Familiennamen.
Hinweise:
- Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates.
- Sollte sich durch die Eheschließung Ihr Familienname ändern, sind Sie verpflichtet, verschiedene Behörden, Dienstgeber usw. darüber zu informieren.
Gebühren
Kosten
Kosten für die Eheschließung von zwei österreichischen Staatsbürgern
Bundespauschale | |
€ 50,00 | ohne ausländische Urkunden |
€ 130,00 | mit ausländischen Urkunden |
Heiratsurkunden | |
€ 4,20 | für 2 Stück |
Eheschließung | |
€ 5,45 | im Trausaal – während der Amtszeit |
€ 10,90 | im Trausaal – außerhalb der Amtszeit |
€ 423,50 | außerhalb der Amtsräume (Außentrauung) + Kommissionsgebühr |
Niederschrift über die Eheschließung | |
€ 2,10 | Verwaltungsabgabe |
Namensbestimmung der Ehegatten | |
€ 0,00 | nach österreichischem Recht |
€ 6,40 | nach ausländischem Recht |
Namensbestimmung der Kinder | |
€ 20,70 | Kindesnamensrechtliche Erklärung |
€ 9,30 | Geburtsurkunde |
Achtung:
Sollten Sie das Aufgebot bei einem anderen Standesamt, als dem Eheschließungsstandesamt veranlassen, so werden zusätzlich € 5,45 für die Abtretung verrechnet.
Trauungsorte
Wo kann man standesamtlich in der Gemeinde Reichenau heiraten?
- Standesamt in Reichenau
- Falkertsee - Heidi Hotel
- Turracherhöhe - Hotel Hochschober, Panorama Hotel
- Nockalmstraße - Priesshütte
Für weitere Informationen können Sie sich gerne an unsere Standesbeamtin Miriam Assinger unter 04275 7000 11 oder miriam.assinger@ktn.gde.at wenden.
Achtung!Das so genannte Eheermittlungsverfahren ist nur 6 Monate gültig! Für ausländische Staatsbürger richtet sich die Vorlage der Urkunden nach dem Recht des jeweiligen Heimatstaates. Detaillierte Informationen zur Hochzeit erhalten Sie in Ihrem Standesamt oder unter https://www.österreich.gv.at/ |