Verwendung der Gebührenbremse 2024 für die Betriebe der Müllbeseitigung
Der Bund hat im Jahr 2024 den Ländern einen Zuschuss zur Finanzierung einer Gebührenbremse gewährt. Das Land Kärnten hat daraufhin eine Richtlinie erlassen, aufgrund derer den einzelnen Gemeinden Mittel ausbezahlt wurden, die in den Gemeindehaushalten den Betrieben mit marktbestimmter Tätigkeit zu Gute kommen sollten.
Die Gemeinde Reichenau wird diesen Zuschuss (€ 16,72 pro Einwohner – Stand 31.10.2021 – das sind insgesamt € 29.334,00) für den Gebührenhaushalt 852 „Betriebe der Müllbeseitigung“ verwenden.
Aufgrund der Gebührenbremse wird es der Gemeinde Reichenau nunmehr ermöglicht, auf eine notwendige Gebührenerhöhung zu verzichten.
Die Begründung für die Verwendung im Müllhaushalt ist, dass alle Gemeindebürger hier gleichermaßen von den Mitteln profitieren, da alle Gemeindebürger ihre Abfallentsorgung von der Gemeinde vornehmen lassen müssen.
Weiters weist die Abfallentsorgung in den kumulierten Ergebnissen der letzten Jahre ein negatives Ergebnis auf.
Um die steigenden Kosten wie Energie- und Personalkosten entsprechend abfedern zu können, wird die Gebührenbremse für den Müllhaushalt verwendet und somit einer notwenigen Erhöhung der Müllgebühren entgegengewirkt.